Reglement

Dieses Reglement ist nicht endgültig und kann deswegen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Im Zweifelsfall bitte auf die französische Version dieses Reglements verweisen.



6. Ausrüstung

6.1 Der verwendete Gleitschirm muss mindestens in Last getestet worden sein. Der Rettungsschirm muss mindestens für das Gesamtfluggewicht -5% genehmigt sein. Während des Wettbewerbs ist es nicht möglich, die Flugausrüstung zu ändern, außer bei Schäden und nur mit der Zustimmung des OKs Run&Fly Jura.

6.2 Pilot(in)en müssen immer mit ihrer minimalen Ausrüstung laufen oder fliegen. Die Mindestausrüstung besteht aus einem Gleitschirm, einem Gurtzeug, einem Rettungsschirm, einem Helm, einem Handy zur Hand, einem GPS-Empfänger für die Live-GPS-Tracking und einem Backup-GPS.

6.3 Das OK Run&Fly Jura kann diese minimale Ausrüstung während des Rennens jederzeit überprüfen.

6.4 Zusätzlich zu den vom OK ausgeliehen GPS-Tracker, der keinen Nachweis der absolvierten Strecke darstellt, muss jede(r) Pilot(in) im Besitzt eines eigenen GPS-Empfängers sein. Er(sie) ist zuständig für die Aufnahme der Spur und damit auch für die Autonomie/Aufladung seines Geräts.Der verwendete GPS muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:- Spur als IGC-Datei mit GPS- oder barometrische Höhe- Die IGC-Datei muss WGS84 kompatibel sein- USB-Kabel zum Herunterladen von SpurenPilot(in)en müssen in der Lage sein, eine GPS-Track aller Flüge zu liefern, damit sie vom OK kontrolliert werden können. Das Versäumnis, einen Spur oder ein Teil der Spur zu vorlegen, kann Sanktionen von Strafzeit bis zur Disqualifikation auslösen.

6.5 Ein Funkempfänger auf der Frequenz 134.675 MHz eingestellt, um den Status der Aktivierung des ILS 33 (TMA EuroAirport Basel-Mulhouse) zu kennen wird besonders empfohlen. Jede Verletzung dieser Luftraum führt zur sofortigen Disqualifikation der Pilot(in)en.

6.6 Die Verwendung von Laufstöcken ist erlaubt.

6.7 Die komplette Ausrüstung muss vom OK vor dem Start des Wettbewerbs geprüft und genehmigt werden.

 
5. Flugregeln

5.1 Pilot(inn)en sind nicht berechtigt, zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr zu fliegen.

5.2 Pilot(inn)en müssen die VFR-Regeln (Sichtflug) beachten. Pilot(in)en, die die VFR-Regeln verletzen, sind für die rechtlichen Folgen verantwortlich.

5.3 Jede Verletzung des kontrollierten Luftraums und Schutzgebiete führt zur sofortigen Disqualifikation. Diese verbotenen Gebiete können im IGC- oder KML-Format (Google Earth) auf www.flyland.ch kostenlos heruntergeladen werden. Es ist namentlich verboten, die CTR Les Eplatures durchzudringen, auch mit Voranmeldung und Bewilligung des Kontrollturms. Die Flughöhe wird durch den Live-Track kontrolliert. Im Zweifelsfall oder Streitfall wird die Spur des persönlichen GPS-Empfängers analysiert und die GPS-Höhe wird Beweiskraft haben. Pilot(in)en oder Begleiter(in) haben sechs Stunden, um den GPS-Track im IGC-Format auf Wunsch des OKs Run&Fly Jura zu liefern.

5.4 Das OK Run&Fly Jura übernimmt keine Verantwortung bei einer Verletzung des Luftraums von den Pilot(in)en. Nur Pilot(in)en können als rechtlich verantwortlich betrachtet werden.

5.5 Der Start muss allein und ohne Unterstützung erflogen. Gleitschirm und/oder Pilot(in) halten bei starkem Wind oder beim Seitenwind ist jedoch aus Sicherheitsgründen erlaubt.

 
4. Allgemeine Bedingungen

4.1 Teilnehmer(innen) dürfen einen Begleiter(in) haben. Der Pilot(in) wird seinen Begleiter(in) bei der definitiven Anmeldung einschreiben. Ein(e) Begleiter(in) kann während das Rennen nicht ersetzt werden, ausser im Falle einer Verletzung oder unter außergewöhnlichen Umständen. Das OK Run&Fly Jura muss in allen Fällen benachrichtigt werden und diesen Wechsel genehmigt haben. Pilot(in)en, die das Rennen ohne Begleiter(in) absolvieren, werden beim Gesamtklassement Vorteile haben (siehe 11.6).

4.2 Während des Rennens muss der Gleitschirmpilot(in) immer mit seinem minimale Ausrüstung (siehe 6.2) fliegen oder laufen. Jede andere Form von Transportmittel oder von Hilfe eines Drittens ist strengstens untersagt und wird zur Disqualifikation führen.

4.3 Während der vorgeschriebenen Erholungszeiten darf der Pilot(in) nicht ferner als 500 Meter von seiner Stopp-Position  abkehren.

4.4 Pilot(in)en müssen jeden Wettkampftag einer Erholungspause von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr am nächsten Tag einlegen. Wenn ein Pilot nach 21:00 Uhr oder vor 06.00 Uhr in Bewegung ist, wird ihm eine 12-Stunden-Strafe auferlegen.

4.5 Begleiter(innen) dürfen jedes herkömmliches Verkehrsmittel benützen. Es ist den Begleitern jedoch verboten, zusammen mit seinem Pilot zu fliegen oder ein Hängegleiter, ein Segelflugzeug, ein Ultraleicht- und einen Motorsegelflugzeug zu verwenden.

4.6 Teilnehmer(in) und/oder Begleiter(in) können vom Wettbewerb jederzeit nach vorheriger Anmeldung an das OK Run&Fly Jura zurückzutreten.

4.7 Das OK Run&Fly Jura kann die obengenannten Punkte jederzeit vor dem Start des Rennens ändern.

4.8 Strafstunden werden als Erweiterung der folgenden vorgeschriebenen Erholungspause eingelegt.

4.9 Das OK Run&Fly Jura kann jederzeit ein(e) Pilot(in) disqualifizieren, wenn er der Meinung ist, dass er(sie) zu viele Risiken nimmt.

 
3. Auswahl der Teilnehmer(innen)

3.1 Die Anzahl der teilnehmenden Teams ist auf 30 begrenzt (15 PilotInnen pro Kategorie)

3.2 Das OK behält sich das Recht,  die angemeldeten Teams einzeln für die Teilnahme an das Run&Fly Jura auszuwählen.

3.3 Das OK behält sich das Recht, 2 weiteren Wildcards zu verteilen.

 
2. Teilnahmebedingungen

2.1 Teilnehmer(innen) müssen im Besitz eines SHV- oder gleichwertige Gleitschirmlizenz sein. Die Sportlizenz ist nicht erforderlich.

2.2 Die Anmeldung für die b-Strecke (Rookies) ist ausschliesslich für die Athleten, die bisher an keinem Hike&Fly Rennen teilgenommen haben.  

2.3 Eine nicht rückzahlbare Teilnahmegebühr von CHF 200. - wird bei der endgültigen Anmeldung bezogen.

2.4 Teilnehmer(innen) müssen eine Verzichterklärung, die vom Run&Fly Jura OK festgelegt wird, unterschreiben.

 
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