5. Flugregeln

5.1 Pilot(inn)en sind nicht berechtigt, zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr zu fliegen.

5.2 Pilot(inn)en müssen die VFR-Regeln (Sichtflug) beachten. Pilot(in)en, die die VFR-Regeln verletzen, sind für die rechtlichen Folgen verantwortlich.

5.3 Jede Verletzung des kontrollierten Luftraums und Schutzgebiete führt zur sofortigen Disqualifikation. Diese verbotenen Gebiete können im IGC- oder KML-Format (Google Earth) auf www.flyland.ch kostenlos heruntergeladen werden. Es ist namentlich verboten, die CTR Les Eplatures durchzudringen, auch mit Voranmeldung und Bewilligung des Kontrollturms. Die Flughöhe wird durch den Live-Track kontrolliert. Im Zweifelsfall oder Streitfall wird die Spur des persönlichen GPS-Empfängers analysiert und die GPS-Höhe wird Beweiskraft haben. Pilot(in)en oder Begleiter(in) haben sechs Stunden, um den GPS-Track im IGC-Format auf Wunsch des OKs Run&Fly Jura zu liefern.

5.4 Das OK Run&Fly Jura übernimmt keine Verantwortung bei einer Verletzung des Luftraums von den Pilot(in)en. Nur Pilot(in)en können als rechtlich verantwortlich betrachtet werden.

5.5 Der Start muss allein und ohne Unterstützung erflogen. Gleitschirm und/oder Pilot(in) halten bei starkem Wind oder beim Seitenwind ist jedoch aus Sicherheitsgründen erlaubt.