4. Allgemeine Bedingungen

4.1 Teilnehmer(innen) dürfen einen Begleiter(in) haben. Der Pilot(in) wird seinen Begleiter(in) bei der definitiven Anmeldung einschreiben. Ein(e) Begleiter(in) kann während das Rennen nicht ersetzt werden, ausser im Falle einer Verletzung oder unter außergewöhnlichen Umständen. Das OK Run&Fly Jura muss in allen Fällen benachrichtigt werden und diesen Wechsel genehmigt haben. Pilot(in)en, die das Rennen ohne Begleiter(in) absolvieren, werden beim Gesamtklassement Vorteile haben (siehe 11.6).

4.2 Während des Rennens muss der Gleitschirmpilot(in) immer mit seinem minimale Ausrüstung (siehe 6.2) fliegen oder laufen. Jede andere Form von Transportmittel oder von Hilfe eines Drittens ist strengstens untersagt und wird zur Disqualifikation führen.

4.3 Während der vorgeschriebenen Erholungszeiten darf der Pilot(in) nicht ferner als 500 Meter von seiner Stopp-Position  abkehren.

4.4 Pilot(in)en müssen jeden Wettkampftag einer Erholungspause von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr am nächsten Tag einlegen. Wenn ein Pilot nach 21:00 Uhr oder vor 06.00 Uhr in Bewegung ist, wird ihm eine 12-Stunden-Strafe auferlegen.

4.5 Begleiter(innen) dürfen jedes herkömmliches Verkehrsmittel benützen. Es ist den Begleitern jedoch verboten, zusammen mit seinem Pilot zu fliegen oder ein Hängegleiter, ein Segelflugzeug, ein Ultraleicht- und einen Motorsegelflugzeug zu verwenden.

4.6 Teilnehmer(in) und/oder Begleiter(in) können vom Wettbewerb jederzeit nach vorheriger Anmeldung an das OK Run&Fly Jura zurückzutreten.

4.7 Das OK Run&Fly Jura kann die obengenannten Punkte jederzeit vor dem Start des Rennens ändern.

4.8 Strafstunden werden als Erweiterung der folgenden vorgeschriebenen Erholungspause eingelegt.

4.9 Das OK Run&Fly Jura kann jederzeit ein(e) Pilot(in) disqualifizieren, wenn er der Meinung ist, dass er(sie) zu viele Risiken nimmt.